05.08.2026 · Fachbeitrag · Mietwagenkosten
Vom Versicherer vermittelter Mietwagen nur für 14 Tage „genehmigt“ – was tun?
Ein Klassiker, dessen Problematik offenbar noch nicht bei der höchstrichterlichen Rechtsprechung angekommen ist: Der Versicherer weist auf eine Anmietmöglichkeit zu einem besonders günstigen Preis hin. Der Geschädigte geht darauf ein und mietet dort. Nach zumeist 14 Tagen weist der Vermieter darauf hin, dass nun der Zeitraum abgelaufen sei, für den der Versicherer die Anmietung „genehmigt habe“. Nun laufe das auf eigene Kosten des Geschädigten weiter.
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