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  • 20.03.2026 · Nachricht · Mietwagenkosten

    Überschrift „Leihvertrag“ statt Mietwagen führt zu völlig überflüssigen Diskussionen und landet vor Gericht

    | Zwar spricht der Volksmund oft vom „Leihwagen“, wenn er einen Mietwagen meint. Doch alle Werkstätten sollten darauf achten, dass sich diese Ungenauigkeit nicht in den schriftlichen Dokumenten niederschlägt. Wer statt des korrekten Begriffs „Mietvertrag“ den Begriff „Leihvertrag“ als Überschrift nutzt, schafft Unklarheit. Denn „Leihe“ ist in unserem Recht eine kostenlose Gebrauchsüberlassung, im Gegensatz zur „Miete“, die eine kostenpflichtige Gebrauchsüberlassung beschreibt. Das hat ein Versicherer vor dem AG Heidenheim a. d. Brenz erbarmungslos auszunutzen versucht. |