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  • 20.03.2026 · Nachricht · Mietwagenkosten

    Ob vermietetes Fahrzeug bei Zulassungsstelle korrekt registriert wurde: AG Bad Neustadt a. d. Saale bejaht Mietwagenrisiko

    | Das AG Bad Neustadt wendet auf die Thematik, ob der Mietwagen ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle registriert wurde, die Grundsätze des Mietwagenrisikos an. Weil der typische Geschädigte die Hintergründe der Zulassungsvorschriften nicht kennt, kann er die Mietwagenkosten so erstattet verlangen, als sei das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen, jedoch nur Zug um Zug gegen Abtretung von Rückforderungsansprüchen gegen das vermietende Autohaus an den Versicherer. |