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  • 06.03.2014 · Fachbeitrag · Mietwagenkosten

    Anspruch auf Mietwagen auch, wenn Schmerzensgeld fließt

    Hat der generische Haftpflichtversicherer vorgerichtlich eine (zu niedrige) Zahlung auf die Mietwagenkosten geleistet, hat er damit die grundsätzliche Berechtigung des Geschädigten anerkannt, einen Mietwagen zu nehmen. Er kann dann – so das AG Berlin-Mitte – im Prozess um die restlichen Mietwagenkosten nicht mehr einwenden, der Geschädigte habe wegen seiner Verletzungen, derentwegen er Schmerzensgeld und Verdienstausfallschaden verlangt, keinen Anspruch auf einen Mietwagen gehabt.