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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Wie relevant sind „Mietwagenpreisvorgaben“?

    | Wenn zwischen dem Unfallereignis und dem Werkstattkontakt mehrere Tage liegen, hatte der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer oft schon Kontakt zum Geschädigten. Viele Versicherer nutzen das, um ihm „Vorgaben“ hinsichtlich des „erlaubten“ Mietwagenpreises zu machen. Da werden am Telefon Zahlen genannt, da gibt es auch Standardschreiben, die entsprechende Hinweise enthalten. Und so stellt sich die Frage, ob der Geschädigte tatsächlich an die darin genannten Preise gebunden ist. Der folgende Beitrag erläutert, wie die Gerichte die Sache sehen. |

    Allgemeiner Hinweis „nein“, konkreter Hinweis „vielleicht“

    Nicht völlig einheitlich, aber doch weit überwiegend, sagen die Gerichte: Nur, wenn der Hinweis auch eine konkrete Anmietmöglichkeit aufzeigt, kann er überhaupt von Bedeutung sein.

     

    • So heißt es zum Beispiel beim AG Berlin-Mitte: „Die abgedruckte Kurztabelle in dem Schreiben vom 4. September 2009 diente nach der eigenen Bezeichnung der Beklagten lediglich zur Orientierungshilfe, ohne dass erkennbar ist, dass damit eine konkret nachgewiesene Ersatzanmietungsmöglichkeit eröffnet wurde.“ (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 24.9.2013, Az. 109 C 3460/12; Abruf-Nr. 133152; eingesandt von Rechtsanwalt Bert Handschumacher, Berlin).