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  • 27.01.2017 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Wenige Kilometer pro Tag bei Bewegungseinschränkungen

    | Ein Grund, einem Geschädigte nach einem Unfall einen Mietwagen auch nur für wenige Kilometer pro Tag zuzuerkennen, kann nach Ansicht des LG Essen folgende Situation sein: Der Geschädigte ist stark übergewichtig und gehbehindert sowie an Arthrose und Skoliose erkrankt. Er legt deshalb Strecken von nur wenigen hundert Metern mit dem Auto zurück, um nicht laufen zu müssen. |