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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Versicherer will „Mietwagenkonzession“ und Eichschein sehen - So wehren Sie sich!

    | Die Kreativität eines Versicherers treibt mal wieder - fernab aller gesetzlichen Grundlagen - bunte Blüten. Wie so oft, geht es um die Mietwagenfrage. Und speziell darum, welche Unterlagen der Versicherer vom Vermieter verlangen kann. Dazu erreichte die „UE“-Redaktion folgende Leserfrage: |

     

    Frage: Wie immer haben wir einem Versicherer die Mietwagenrechnung nebst Abtretung übersandt. Nun schreibt er uns, wir müssten ihm zur Prüfung neben der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Kopie die Vermietkonzession in Kopie, den Mietvertrag im Original und den Nachweis eines im Pkw verbauten geeichten Wegstreckenzählers übersenden. Das mit der Forderung nach der Zulassungsbescheinigung ist ein alter Hut. Alle anderen Forderungen lesen wir so zum ersten Mal. Kann der Versicherer das alles verlangen?

     

    Antwort: Nein, das kann er sicher nicht.