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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Unfallersatz für Fahrschulfahrzeug mit Anhängerkupplung

    | Bietet eine Fahrschule die Ausbildung für den Führerschein der Klasse BE (Pkw mit Anhänger) an und hält sie dafür ein entsprechendes Fahrzeug mit Fahrschulausrüstung und Anhängerkupplung vor, welches bei einem Unfall beschädigt wird, steht ihr als Mietfahrzeug ein entsprechendes Fahrzeug zu. Gibt es dafür in der Region nur einen Anbieter, ist dessen Preis nach Ansicht des AG Düsseldorf der übliche Preis, der dann auch schadenrechtlich erforderlich und deshalb vom Versicherer zu erstatten ist. |

     

    BEACHTEN SIE | Offenbar ohne jeden Fallbezug hatte die Versicherung im Prozess wie üblich auf den Fraunhofer-Marktpreisspiegel verwiesen und Screenshots von Internetangeboten für die Anmietung des Basisfahrzeugs vorgelegt. Von Doppelpedaleinrichtung, Fahrschulbespiegelung und Anhängerkupplung war da nirgendwo die Rede. Stattdessen wurde bestritten, dass die Fahrschule ein dieserart ausgerüstetes Fahrzeug überhaupt benötigt habe. Das war dem AG Düsseldorf dann doch zu dürftig (Urteil vom 22.11.2011, Az. 52 C 6312/10; Abruf-Nr. 114221).

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30967970