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  • 28.08.2014 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Unfall am Abend und Fahrzeugbedarf am nächsten Morgen

    | Ereignet sich der Unfall am Abend nach den Öffnungszeiten der örtlichen Autovermieter und benötigt der Geschädigte nachweislich am folgenden frühen Morgen ein Fahrzeug, liegt eine Not- und Eilsituation vor. Der Geschädigte darf also ohne Preisvergleiche das Fahrzeug anmieten, das er bekommen kann. Der eintrittspflichtige Versicherer muss diese Kosten erstatten, entschied das LG Berlin. |