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  • 28.08.2014 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Unfall am Abend und Fahrzeugbedarf am nächsten Morgen

    Ereignet sich der Unfall am Abend nach den Öffnungszeiten der örtlichen Autovermieter und benötigt der Geschädigte nachweislich am folgenden frühen Morgen ein Fahrzeug, liegt eine Not- und Eilsituation vor. Der Geschädigte darf also ohne Preisvergleiche das Fahrzeug anmieten, das er bekommen kann. Der eintrittspflichtige Versicherer muss diese Kosten erstatten, entschied das LG Berlin.