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  • 23.11.2017 · Nachricht · Mietwagen

    Totalschaden noch fahrfähig – Urlaubsreise nicht mehr zumutbar

    | Ist ein verunfalltes Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens noch fahrfähig, ist dem Geschädigten damit dennoch keine Urlaubsreise mehr zuzumuten. Er darf das Fahrzeug zum Restwert veräußern und für die Urlaubsreise einen Mietwagen nehmen, urteilte das AG Hannover. |