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  • · Nachricht · Mietwagen

    „Stunden später“ reicht nicht für Mietwagenvermittlung

    | Wenn der Geschädigte das Mietfahrzeug sofort benötigt, ist ein Vermittlungsangebot des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers für einen „innerhalb mehrerer Stunden“ verfügbaren Mietwagen nicht ausreichend ( LG Köln, Beschluss vom 16.08.2018, Az. 6 S 75/18, Abruf-Nr. 205255 , eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V., Berlin). |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Sonderausgabe „Dauerbaustelle Mietwagenkosten im Haftpflichtfall: Erfahren Sie, wo es sich zu wehren lohnt“ auf ue.iww.de → Abruf-Nr. 44549123
    Quelle: Ausgabe 12 / 2018 | Seite 3 | ID 45579752