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  • 23.11.2018 · Nachricht · Mietwagen

    Nutzungsausfall als Antwort auf Mietwagendiskussionen

    | Einen Mietwagen gefahren zu haben, hindert den Geschädigten nicht, Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Vor dem AG Ettlingen hat der Geschädigte damit dem eintrittspflichtigen Versicherer ein Schnippchen geschlagen. |