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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Mietwagen für 169 Euro am Tag für verunfallten Fahrschulwagen

    | Verunfallt ein Fahrschulfahrzeug, darf die geschädigte Fahrschule auch dann ein Ersatzfahrzeug anmieten, wenn die damit erzielten Gewinne unter den Mietkosten liegen. Denn die Fahrstunden sind regelmäßig bereits terminiert. Die Mietwagenkostenlisten sind - so das AG Erlangen - auf Fahrschulfahrzeuge nicht anzuwenden. |

     

    Das Urteil ist richtig (AG Erlangen, Urteil vom 18.2.2014, Az. 6 C 1858/13; Abruf-Nr. 140919; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). Falsch ist jedoch der Schlenker im Urteil auf die Taxisituation. Denn der BGH mutet auch Taxiunternehmern nicht ohne Weiteres zu, Stammkunden im Stich zu lassen und sie darüber vielleicht zu verlieren (BGH, Urteil vom 19.3.1993, Az. VI ZR 20/93; Abruf-Nr. 101687).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Mietwagen für 184 Euro am Tag für verunfallten Fahrschulwagen“, UE 7/2013, Seite 5
    • Beitrag „Fahrschule hat Anspruch auf identischen Fahrzeugtyp“, UE 4/2013, Seite 6
    • Beitrag „Besonderheiten bei Mietwagenkosten im Bereich der Fahrschulwagen“, UE 10/2009, Seite 14
    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 5 | ID 42599791