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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Kein Mietwagen bei zumutbarer Nutzung des Zweitwagens

    | Der Geschädigte hat nach Ansicht des LG Düsseldorf keinen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn ihm ein Zweitwagen zur Verfügung steht und ihm dessen Nutzung zumutbar ist. |

     

    Die Düsseldorfer Entscheidung (Urteil vom 3.3.2011, Az. 2 O 624/09; Abruf-Nr. 120251) ist an sich eine Selbstverständlichkeit. Aber man muss in jedem Fall genauer hinschauen. Denn das gilt nicht schon, wenn ein Zweitwagen zugelassen ist, was festzustellen Versicherern offenbar leicht fällt. Die ent-scheidende Frage aber ist: Ist dem Geschädigten die Nutzung des Zweitwagens auch zumutbar?

    • In der Regel ist es so, dass der Zweitwagen anderen Familienmitgliedern zugeordnet ist. Dann ist es nicht zumutbar, dem jeweiligen Familienmitglied zugunsten des Schädigers ein Auto „wegzunehmen“.