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  • 27.01.2017 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Kein genereller Verweis auf den öffentlichen Personennahverkehr

    Der Versicherer des Schädigers kann den Geschädigten nicht generell auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verweisen. So sieht es das AG Hannover.