18.12.2013 · Fachbeitrag · Mietwagen
Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagennutzung
Ist der Geschädigte weniger als 1.000 km mit dem Mietwagen gefahren, darf der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer auch bei klassengleicher Anmietung keinen Eigenersparnisabzug vornehmen. Diese Ansicht vertritt auch das AG Titisee-Neustadt.
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