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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagen-Nutzung

    | Auch das LG Coburg hat sich nun in die Reihe der Gerichte gestellt, die bei Anmietung eines dem beschädigten Fahrzeug gleich großen Mietwagens keinen Eigenersparnisabzug vornehmen, wenn der Geschädigte damit weniger als 1.000 km fährt. |

     

    Dass der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug „schont“, während er den Mietwagen fährt, führt bei ihm nicht zu einem wirklich messbaren Vorteil. Und nur theoretische Vorteile werden nicht verrechnet (LG Coburg, Urteil vom 13.4.2011, Az. 13 O 615/10; Abruf-Nr. 121282).

     

    PRAXISHINWEIS | Das Problem stellt sich, wenn dem Geschädigten ein Auto „eine Nummer kleiner“ nichts nützt, weil er zum Beispiel die Anhängelast braucht oder die sieben Sitze. Ansonsten lehnen die allermeisten Gerichte einen Eigenersparnisabzug ab, wenn der Geschädigte „eine Nummer kleiner“ angemietet hat.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 3 | ID 33385000