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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Internetangebote mit Mietwagenpreisen haben in der Regel keine Aussagekraft!

    | Immer wieder legen Versicherer vorgerichtlich oder im Prozess Screen-shots mit Angeboten aus dem Internet vor, um damit zu belegen, wie billig Mietwagen seien. Das ist jedoch nach Auffassung der meisten Gerichte - sieht man einmal von einem aktuellen „Ausreißer“ des AG Hamm ab - völlig untauglich zur Bestimmung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem unfallbedingten Fahrzeugschaden. |

    AG Hamm allein auf weiter Flur

    Zwar hat das AG Hamm das anders gesehen und wegen solcher aussagearmer Momentaufnahmen den Schwacke-Mietpreisspiegel als erschüttert angesehen (AG Hamm, Urteil vom 5.6.2012, Az. 16 C 453/11; Abruf-Nr. 121911). Doch steht es damit recht alleine auf weiter Flur.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Tatsache, dass das AG Hamm allein auf weiter Flur steht, wird die Versicherer nicht daran hindern, dieses Urteil in ihre Textbausteine aufzunehmen. Davon sollten Sie sich jedoch nicht beeindrucken lassen.