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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Goldene Worte eines Leipziger Richters zur schadenrechtlichen „Erforderlichkeit“

    | Nicht immer gelingt es den Gerichten, den schadenrechtlichen Maßstab des § 249 BGB nicht aus dem Auge zu verlieren. Sie folgen dann ‒ fehlerhaft ‒ dem vom Versicherer gern verwendeten Argument, es wäre irgendwie noch billiger gegangen. |

     

    Ein Musterbeispiel für ein schadenrechtlich sehr gelungenes Urteil kommt in einem Mietwagenstreit vom AG Leipzig. Zunächst legt der Richter die Messlatte so an, wie es auch der BGH ständig tut: „Der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall kann jedoch die Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter in seiner Situation aufwenden würde.“

     

    Billig um jeden Preis ist nicht zwingend die wirtschaftliche Vernunft

    Anschließend beweist er bei der Ausfüllung dieses Maßstabes echtes Augenmaß, wenn er formuliert (AG Leipzig, Urteil vom 22.11.2013, Az. 118 C 7198/13; Abruf-Nr. 140067).