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  • 15.05.2014 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Gefahrene Kilometer unbedingt in die Rechnung aufnehmen

    | Ein „UE“ vorliegendes Urteil zeigt, wie wichtig es ist, den Anfangs- und Endkilometerstand eines Vermietungsvorgangs festzuhalten und die gefahrenen Kilometer in der Rechnung zu notieren. In einigen dem Urteil zugrunde liegenden Fällen war das nicht so. Der Versicherer bestritt, dass das Fahrzeug in nennenswertem Umfang genutzt wurde, und der aus abgetretenem Recht klagende Vermieter konnte dazu nichts mehr sagen. Ergebnis: Die Klage „ging den Bach runter“. |