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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Fraunhofer-Marktpreisspiegel - Traum der Versicherer, oder geht da etwa noch mehr?

    | Viele Gerichte sind auf den Fraunhofer-Markpreisspiegel umgestiegen, weil sie sich davon ein Ende der die Justiz belastenden Prozessflut versprochen haben. Motto: Die Versicherer rechnen nach Fraunhofer ab, die Vermieter wissen, dass sie bei dem Gericht keinen Blumentopf mehr gewinnen können, und dann ist Ruhe an der Front. Doch diese Hoffnung trügt. |

     

    Jedenfalls wird mal die Wahrheit gesagt

    Wir zitieren aus einem Schreiben, das ein kleiner Direktversicherer mit der Abteilungsangabe „Kundenservice“ an eine Anwaltskanzlei gesandt hat. Die Ansage „Es geht auch unterhalb Fraunhofer“ darin ist unübersehbar:

     

    • Auszug aus dem Schreiben des Versicherers

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    wir haben sowohl Ihnen als auch der Fa. xy gegenüber unseren Abrechnungsmodus erläutert (Abrechnung nach Fraunhofer-Tableau). Eine mehrfache Wiederholung des gleichen Briefes hielten wir für redundant. Wir wiederholen daher lediglich an dieser Stelle nochmals, dass wir an unserer Abrechnung festhalten und es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen. Wir machen dies deshalb, weil die Zahl der von uns geführten Prozesse so gering ist, dass es betriebswirtschaftlich noch nicht einmal darauf ankommt, ob wir diese Prozesse gewinnen oder nicht. Hinzukommt, dass uns immer wieder der Beweis gelingt, dass sogar die Preise nach der Fraunhofer-Liste noch höher sind als diejenigen, die ein Anmieter (der selber zahlen muss), tatsächlich vor Ort aushandeln kann oder die ihm angeboten werden. Das werden Sie sicher aus eigener privater Erfahrung bestätigen können.“