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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Firma mit eigenem Fahrzeugpool und dennoch Mietwagen

    | Wenn eine Firma zwar über einen Fahrzeugpool für Ausfälle verfügt, der vom Unfall betroffene Außendienstmitarbeiter aber 600 km vom Unfallort zur Zentrale und wieder zurückfahren müsste, um ein solches Fahrzeug zu übernehmen, ist die Anmietung eines Fahrzeugs zur Aufrechterhaltung der Mobilität schadenrechtlich erforderlich, urteilte das AG Meißen. |

     

    Zu bedenken ist dabei auch, dass nach Beendigung der Reparatur der Rücktausch mit gleichem Aufwand noch einmal stattfinden müsste. Im Meißener Fall war streitig, ob die Firma ein Poolfahrzeug vorrätig gehabt hätte. Das Gericht ist dieser Frage aber nicht weiter nachgegangen und hat obige Erwägungen nach dem Motto „…selbst wenn, dann unzumutbar…“ angestellt (AG Meißen, Urteil vom 13.2.2014, Az. 112 C 823/13; Abruf-Nr. 141584).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 7 | ID 42713075