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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Fahrzeug nicht als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen

    | Ob ein Mietwagen als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen ist, ist für die schadenrechtliche Erstattung der Mietwagenkosten ohne Bedeutung. Denn das hat nach Ansicht des AG Duderstadt keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Mietvertrags. |

     

    Das schon vor rund einem Jahr ergangene Urteil ist uns erst jetzt bekannt geworden (AG Duderstadt, Urteil vom 9.2.2011, Az. 11 C 311/10; Abruf-Nr. 120366; eingesandt von Rechtsanwalt Frank Ochsendorf, Hamburg). Schadenrechtlich ist es richtig. Ähnlich haben schon das AG Bielefeld (Urteil vom 12.1.2010, Az. 42 C 777/09; Abruf-Nr. 100339) und das AG Villingen-Schwenningen (Urteil vom 20.4.2011, Az. 6 C 49/11; Abruf-Nr. 111948) entschieden.

     

    PRAXISHINWEISE | Den Textbaustein 251, mit dem Sie sich gegen die Nichterstattung der Mietwagenkosten zur Wehr setzen können, haben wir um das Duderstädter Urteil ergänzt.

    Allerdings werden wir auch nicht müde zu wiederholen, dass der eigene Versicherer mit der Vermietung einverstanden sein muss. Denn sonst liegt eine „ungenehmigte Gefahrerhöhung“ vor. Die Folge ist, dass Ihr eigener Versicherer bei Unfällen nicht bezahlen muss. Letztlich drohen durchaus auch Schwierigkeiten mit der Zulassungsstelle, die sich auf die Zuverlässigkeitsbeurteilung für die „roten Kennzeichen“ auswirken können.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 4 | ID 31599250