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  • 14.01.2019 · Nachricht · Mietwagen

    Ein (zusätzlicher) Mietwagentag für Begutachtung ist in Ordnung

    | Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, Begutachtung und Reparaturbeginn gleichzeitig zu terminieren. Im Gegenteil: Das fertige Gutachten ist ja erst die Entscheidungsgrundlage. Ist das verunfallte, aber noch fahrfähige und verkehrssichere Fahrzeug für die Besichtigung durch den Schadengutachter einen Tag nicht nutzbar, schuldet der Schädiger bzw. dessen Versicherer auch für diesen Tag die Mietwagenkosten, entschied das AG Aichach. |