01.10.2015 · Fachbeitrag · Mietwagen
Ehepartner des Geschädigten darf Mietvertrag unterzeichnen
Gehört das beschädigte Fahrzeug dem Ehemann, hat jedoch die Ehefrau den Mietvertrag unterzeichnet, ist der Schaden hinsichtlich der Mietwagenkosten dennoch dem Ehemann als Geschädigten zuzurechnen. So hat das AG Berlin-Mitte entschieden.
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