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  • 23.11.2016 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Berufsfeuerwehrmann: Mietwagen bei weniger als 20 km pro Tag

    Wer bei der Berufsfeuerwehr tätig ist und auch in der Freizeit Verpflichtungen aus einem Alarmplan hat, darf auch dann einen Mietwagen nehmen, wenn er im Ergebnis weniger als 20 km/Tag damit fährt. Denn im Alarmfall ist die Benutzung von Bus, Bahn oder Taxi nicht zielführend, entschied das AG Schwabach (Urteil vom 09.11.2016, Az. 2 C 671/16, Abruf-Nr. 189809 , eingesandt von Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Hamburg).