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  • 23.11.2016 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Berufsfeuerwehrmann: Mietwagen bei weniger als 20 km pro Tag

    | Wer bei der Berufsfeuerwehr tätig ist und auch in der Freizeit Verpflichtungen aus einem Alarmplan hat, darf auch dann einen Mietwagen nehmen, wenn er im Ergebnis weniger als 20 km/Tag damit fährt. Denn im Alarmfall ist die Benutzung von Bus, Bahn oder Taxi nicht zielführend, entschied das AG Schwabach (Urteil vom 09.11.2016, Az. 2 C 671/16, Abruf-Nr. 189809 , eingesandt von Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Hamburg). |