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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Bei über 30 km Fahrstrecke am Tag Mietwagen erforderlich

    | Fährt der Geschädigte am Tag 31,5 oder 34,6 km mit dem Mietwagen, ist die Erforderlichkeit der Anmietung nachgewiesen. Das AG Stuttgart hat dabei nicht lange gefackelt und die 20-km-Faustregel angewandt (AG Stuttgart, Urteil vom 10.9.2014, Az. 41 C 6339/13; Abruf-Nr. 143052 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Zur 20-km-Faustregel hatte der BGH ja bekanntlich entschieden, sie sei für eine Beurteilung auf den ersten Blick geeignet. Sogar eine Unterschreitung bis hin zur Notwendigkeit der reinen Verfügbarkeit eines Fahrzeugs könne im Einzelfall auch vorkommen (siehe UE 5/2013, Seite 12). So versuchen die Versicherer nun den umgekehrten Weg und wollen die Faustregel auch nach oben knacken. Dazu fehlte aber jeglicher Vortrag für die beiden Einzelfälle.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Erstattung der Mietwagenkosten im Ausnahmefall auch bei weniger als 20 km Fahrleistung pro Tag“, UE 5/2013, Seite 12.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 6 | ID 43017199