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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Bei knapp 500 km Nutzung ist ein Mietwagen auch erforderlich

    | Wer einen Mietwagen tatsächlich in nennenswertem Umfang benutzt hat, hat ihn nach Ansicht des AG Leipzig auch gebraucht. |

     

    Hintergrund | Immer häufiger behaupten Versicherer, der Geschädigte hätte den Mietwagen gar nicht gebraucht, er wäre auch so zurecht gekommen. Er müsse erst mal beweisen, dass die Anmietung unumgänglich gewesen sei. Und es gibt tatsächlich ein Gericht (AG Coburg), dass dieser Frage in Einzelfällen bereits nachgegangen ist. Das AG Leipzig hingegen ist da ganz lebensnah. Wer knapp 500 Kilometer mit dem Mietwagen gefahren ist, hat allein dadurch gezeigt, dass er ihn brauchte (AG Leipzig, Urteil vom 27.9.2012, Az. 106 C 3272/12; Abruf-Nr. 123192).

     

    PRAXISHINWEIS | Bei Tagesfahrleistungen unter 20 km am Tag muss jedoch tatsächlich vorgetragen und unter Beweis gestellt werden, dass es keine Alternativen gab.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 5 | ID 36293120