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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?

    | Zu den umstrittensten Themen beim Mietwagen zählt nach wie vor die Frage, ob der Geschädigte einen deutlich kleineren Ersatzwagen anmieten muss, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug schon überdurchschnittlich alt ist. Beim AG Köln zum Beispiel wird diese Frage sogar unter den einzelnen Richtern nicht einheitlich beurteilt. Umso erfreulicher sind die klaren Worte des AG Bad Kreuznach in diesem Zusammenhang. |

     

    Nach Ansicht des AG Bad Kreuznach trifft der Geschädigte am Markt auf keine alten Mietwagen, die er im Sinne der Gleichwertigkeit anmieten könnte. Ein solches Angebot gebe es nicht (AG Bad Kreuznach, Urteil vom 31.10.2012, Az. 23 C 46/11; Abruf-Nr. 123548).

     

    PRAXISHINWEIS | Vor dem Hintergrund dieser Streitigkeiten spricht viel dafür, diese Frage mit dem Kunden bei der Anmietung zu besprechen:

    • Braucht er keine bestimmte Fahrzeuggröße (Anhängelast, Platzangebot), wird die Auseinandersetzung mit der Versicherung vermieden, wenn er sich mit einem kleineren Fahrzeug zufrieden gibt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Geschädigte nicht schon ein kleines Fahrzeug hat.
    • Braucht er aber ein Fahrzeug in der Größe des beschädigten, kann auf die Bad Kreuznacher Argumentation zurückgegriffen werden.