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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Anmietung nach Unfall in der Nacht und Weiterreise

    | Wenn der Geschädigte nachts um 2 Uhr verunfallt und sich sogleich um einen Mietwagen kümmert, weil er weiterfahren muss, sind ihm Preisvergleiche vor der Anmietung nicht zumutbar. Er muss auch nicht warten, bis alle Autovermieter geöffnet haben, damit er eine breitere Auswahl hat, entschied das AG Brandenburg an der Havel. |

     

    Das Gericht beruft sich mit seiner Entscheidung auf das BGH-Urteil vom 05.03.2013 (Az. VI ZR 245/11, Abruf-Nr. 131350). Danach kann zwar eine Not- und Eilsituation entfallen, wenn der Geschädigte am Tag nach dem Unfall anmietet. Selbst bei einer Anmietung noch am Unfalltag kann eine solche Situation entfallen. Es kommt aber immer auf die Einzelheiten des Falles an (AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 29.08.2016, Az. 35 C 18/16, Abruf-Nr. 189881, eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter e.V, Berlin).

     

    PRAXISHINWEIS | Bei Durchreiseunfällen - erst recht in einer für den Geschädigten unbekannten Gegend - dürfte eine solche Not- und Eilsituation regelmäßig vorliegen.