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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden/Mietwagen

    3 bzw. 6 Wochen Wartezeit bei Zulassungsstelle

    | Die Wiederbeschaffungsdauer für ein dem verunfallten Fahrzeug entsprechendes Objekt wird von den Schadengutachtern oft routinemäßig auf 14 Tage beziffert. Darin enthalten ist auch die Zeit für die Zulassung des Fahrzeugs. Das kann bei „Berliner Verhältnissen“ zu Problemen führen. |

     

    Frage: In Berlin pfeifen es die Spatzen von den Dächern, die Lokalteile der Zeitungen berichten darüber: Die Bürgerämter sind derzeit überfordert, die Zulassungsstelle vergibt Termine für die Zulassung von Kraftfahrzeugen in 6 Wochen, Händler bekommen Termine schon in 3 Wochen. Dadurch verzögert sich die Wiederbeschaffung um diesen Zeitraum. Manche Versicherer sagen, maßgeblich sei die Prognose im Gutachten und übernehmen die Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten nur für maximal 14 Tage. Wie ist (ggf. nach Behebung des Problems: wie war) die Rechtslage?

     

    Antwort: Zweifelsfrei ist die Wiederbeschaffung erst erfolgt, wenn der Geschädigte das ersatzweise beschaffte Fahrzeug nutzen kann. Das kann er erst nach dessen Zulassung. Das Chaos bei den lokalen Zulassungsstellen ist ein Risiko, das dem Schädiger zuzurechnen ist. Die Verzögerung geht also zulasten des Schädigers. Ein korrektes Schadengutachten berücksichtigt diese Situation. Dabei ist dem Gutachter anzuraten, dass er die zunächst sehr auffälligen bis zu 7 Wochen (typisches Privatmarktfahrzeug) oder auch nur 4 Wochen (typisches Handelsfahrzeug) mit einem Satz begründet.