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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Zögerliche Regulierung: Versicherer müssen Nutzungsausfall für viele Tage leisten

    | Teilt der Geschädigte dem Schädiger mit, zur Vorfinanzierung der Reparaturkosten von deutlich mehr als 20.000 Euro nicht in der Lage zu sein, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer für den gesamten Ausfallzeitraum Nutzungsausfallentschädigung zahlen, wenn er monatelang auf die polizeiliche Ermittlungsakte wartet, entschied das LG Halle (Saale). In die ähnliche Richtung geht ein Urteil des LG Hannover. |

     

    175 Tage Nutzungsausfall im Fall vor dem LG Halle (Saale)

    Der Versicherer im Fall vor dem LG Halle (Saale) zog im Prozess alle Register: Wer einen BMW X 4 leasen könne, sei auch in der Lage, einen solchen Schaden vorzufinanzieren, denn die Leasinggesellschaft prüfe ja die Bonität. Das Gericht hingegen sieht klar den Unterschied zwischen einer Monatsrate im dreistelligen Bereich und Reparaturkosten von mindestens 24.000 Euro.

     

    Und das LG sagt dazu: