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  • 13.08.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Werkstatt bestellt Ersatzteile erst nach Gutachteneingang

    | Wartet die Werkstatt ohne Absprache mit dem Geschädigten den Eingang des Gutachtens ab, bevor sie die Ersatzteile bestellt, obwohl der Reparaturauftrag längst vorliegt, geht diese Verzögerung nicht zulasten des Geschädigten. Denn das Werkstattrisiko trägt nach Ansicht des AG Landshut auch in diesem Fall der Schädiger. |