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  • 22.04.2016 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Wer kein Geld hat, darf Zusage des Versicherers abwarten

    | Kann der Geschädigte nicht aus eigenen Mitteln und ohne Einschränkung der Lebensführung die Reparaturrechnung für sein Fahrzeug bezahlen, darf er die Zahlungszusage des Versicherers abwarten. Voraussetzung ist aber, dass der Geschädigte den Schädiger bzw. dessen Versicherer vor dem erhöhten Ausfallschaden gewarnt hat, entschied das AG Duisburg-Ruhrort. |