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  • 29.05.2015 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Wenn der Gutachter nicht gleich am nächsten Tag kommt

    | Der Geschädigte verstößt nach Ansicht des AG Gießen nicht gegen seine Schadenminderungspflicht, wenn er einen Schadengutachter beauftragt, der wegen Überlastung erst am übernächsten Werktag zur Schadenaufnahme erscheinen kann. |