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  • 20.12.2017 · Nachricht · Ausfallschaden

    (Weihnachts-)Urlaub, Mietwagen und Reparaturende

    | In jeder Urlaubssaison taucht es wieder auf, das Problem des Reparaturendes nach dem Start in die Ferien. Ein Urteil des AG Berlin-Mitte zeigt: Wird das verunfallte Fahrzeug nicht vor Abreise in den Urlaub fertig, darf der Geschädigte bzw. der Nutzer des beschädigten Fahrzeugs auch dann mit dem Unfallersatzmietwagen in den Urlaub fahren, wenn die Fertigstellung des Unfallfahrzeugs in den Reisezeitraum fällt. Die dann trotz Reparaturendes anfallenden Mietwagentage gehen zulasten des Schädigers. |