Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Verzögerte Ersatzbeschaffung: Versicherer haftet bei fehlerhafter Zahlung an finanzierende Bank

    | Wenn der Versicherer vom Geschädigten informiert wurde, dass das Fahrzeug bereits bei der finanzierenden Bank ausgelöst wurde und die Bank daher keine Ansprüche mehr hat, gleichwohl aber den Totalschadenbetrag an die Bank überweist und sich für den Geschädigten dabei die Ersatzbeschaffung verzögert, weil ihm das Geld dafür fehlt, ist der Versicherer für die dadurch verlängerte Ausfallzeit verantwortlich. So hat das LG Bielefeld entschieden. |

     

    Zahlung ohne schuldbefreiende Wirkung

    Die Zahlung an einen falschen Empfänger hat gegenüber dem tatsächlich Berechtigten keine schuldbefreiende Wirkung. Im Bielefelder Fall hatte es dann 17 Tage gedauert, bis die Bank das ihr nicht mehr zustehende Geld an den Geschädigten weitergeleitet hatte. Die dadurch entstandenen Mietwagenmehrkosten gingen zulasten des Versicherers (LG Bielefeld, Urteil vom 18.1.2012, Az. 21 S 161/11; Abruf-Nr. 120815; mitgeteilt von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rudolph, Minden).

     

    Unmissverständliche Kommunikation muss sein

    Voraussetzung war aber, dass die Kommunikation mit dem Versicherer beweisbar erfolgte. Ein nur mündlicher Zuruf hätte sicher in Beweisschwierigkeiten geführt. Oft ist es ja so, dass in solchen Fällen das den Ersatzwagen verkaufende Autohaus den zur Ablösung des verunfallten Wagens erforderliche Geld zur Verfügung stellt. Im Bielefelder Fall wollte der Versicherer Honig daraus saugen, dass der Geschädigte von Anfang an darauf hingewiesen hatte, seine finanzielle Lage sei angespannt. Deshalb habe er auf die Angabe, der Unfallwagen sei bei der Bank ausgelöst, nicht vertrauen müssen.