Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.08.2026 · Nachricht · Ausfallschaden

    Vertraglich zur Vorhaltung von Ersatzbussen verpflichtet: Busunternehmer im Linienverkehr erhält Vorhaltekosten erstattet

    Statt auf die Klassiker der Mietwagenkosten und der Nutzungsausfallentschädigung kann der Anspruch auf Erstattung des Ausfallschadens auch auf Vorhaltekosten gerichtet sein. Nämlich dann, wenn der Unternehmer für Ausfälle durch Unfallschäden selbst Ersatzfahrzeuge vorhält und diese dann einsetzt. Ein Urteil des AG Zwickau arbeitet die Voraussetzungen und Folgen sauber ab.