19.08.2026 · Nachricht · Ausfallschaden
Vertraglich zur Vorhaltung von Ersatzbussen verpflichtet: Busunternehmer im Linienverkehr erhält Vorhaltekosten erstattet
Statt auf die Klassiker der Mietwagenkosten und der Nutzungsausfallentschädigung kann der Anspruch auf Erstattung des Ausfallschadens auch auf Vorhaltekosten gerichtet sein. Nämlich dann, wenn der Unternehmer für Ausfälle durch Unfallschäden selbst Ersatzfahrzeuge vorhält und diese dann einsetzt. Ein Urteil des AG Zwickau arbeitet die Voraussetzungen und Folgen sauber ab.
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