Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Taximietkosten können den zu erzielenden Umsatz übersteigen

    | Mietet ein Taxiunternehmer nach einem fremd verschuldeten Unfall ein Ersatztaxi, verstößt er nicht gegen die Schadenminderungspflicht, wenn die Mietkosten höher sind als der mit dem Fahrzeug erzielbare Gewinn oder gar Umsatz. Nach Ansicht des AG Nordenham zählt in einem solchen Fall nicht allein der wirtschaftliche Vergleich von Kosten und Nutzen. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Taxiunternehmer seine Kunden bedienen kann und sie nicht langfristig verprellt. |

     

    Im konkreten Fall benötigte der Taxiunternehmer das ausgefallene Großraumfahrzeug täglich, weil er damit im Auftrag der öffentlichen Hand Schulkinder transportierte. Jedenfalls in den Morgen- und Abendstunden ist sein Fuhrpark regelmäßig so intensiv ausgelastet, dass er nicht intern umdisponieren kann. Das Risiko, vom Auftraggeber als unzuverlässig eingestuft und in Zukunft nicht mehr berücksichtigt zu werden, überwiegt bei einer solchen Konstellation das Interesse des Schädigers, statt der Mietwagenkosten nur den weit geringeren Gewinnausfall zahlen zu müssen (AG Nordenham, Urteil vom 27.1.2012, Az. 3 C 186/11; Abruf-Nr. 120884; eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Melchers, Nordenham).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Sehen Sie zum vergleichbaren Fall bei Anmietung eines Fahrschulfahrzeugs den Beitrag „Versicherer muss Mietwagen mit Fahrschulausrüstung zahlen“, UE 5/2010, Seite 5
    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 4 | ID 32547190