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  • 20.04.2018 · Nachricht · Ausfallschaden

    Reparatur oder Ersatz: Verblüffende sieben Tage Überlegungszeit

    Im Hinblick auf den Ausfallschaden hat das AG München einem Geschädigten sieben Tage Überlegungszeit, gerechnet ab Eingang des Schadengutachtens, zugestanden, um zu klären, ob er reparieren lassen oder Ersatz beschaffen wolle.