20.04.2018 · Nachricht · Ausfallschaden
Reparatur oder Ersatz: Verblüffende sieben Tage Überlegungszeit
Im Hinblick auf den Ausfallschaden hat das AG München einem Geschädigten sieben Tage Überlegungszeit, gerechnet ab Eingang des Schadengutachtens, zugestanden, um zu klären, ob er reparieren lassen oder Ersatz beschaffen wolle.
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