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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Nutzungsausfallentschädigung für Firmenfahrzeug

    | Wird ein Firmenfahrzeug so eingesetzt, dass es nicht unmittelbar Einnahmen erwirtschaftet (hier: Fahrten zu Lieferantenterminen und Laboren), schuldet der Schädiger Nutzungsausfallentschädigung nach Tabelle, wenn kein Mietwagen genommen wird, entschied das AG Ulm. |

     

    Beachten Sie | Daran ändert auch nichts, dass das Fahrzeug ganz untergeordnet von dem Mitarbeiter auch privat genutzt wird. Wörtlich: „Auch bei einem Fahrzeug, welches überwiegend gewerblich genutzt wird und zudem außerhalb dieser Hauptnutzung dem jeweiligen Nutzer zur privaten Nutzung überlassen wird, ist eine Geltendmachung pauschaler Nutzungsausfallentschädigung durch den jeweiligen Fahrzeugeigentümer in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt. Auch im Falle einer solchen Mischnutzung erscheint es entbehrlich, die verschiedenen Nutzungsarten gegeneinander abzugrenzen und die jeweiligen Anteile zu schätzen.“ (AG Ulm, Urteil vom 26.8.2014, Az. 7 C 386/14; Abruf-Nr. 142774; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn)

     

    Weiterführender Hinweis

    • Mietwagen für Kleingewerbetreibenden mit geringem Gewinn“, UE 7/2013, Seite 5
    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 4 | ID 42960777