27.07.2016 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Nutzungsausfallentschädigung auch bei gewerblicher Nutzung
Auch wenn ein Pkw zwar gewerblich genutzt wird, aber nicht direkt „Geld verdient“, schuldet der Schädiger Nutzungsausfallentschädigung, sagt das AG Schwäbisch Gmünd (Urteil vom 8.6.2016, Az. 2 C 1123/15, Abruf-Nr. 187264 , eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).
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