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  • 31.10.2013 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Notreparatur reicht für Nachweis des Nutzungswillens

    Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nur notdürftig, sodass er es verkehrssicher weiternutzen kann, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die währenddessen entstandenen Mietwagenkosten erstatten, urteilte das LG Köln.