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  • 09.10.2026 · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagenkosten in Not- und Eilsituation

    Dass der BGH im Hinblick auf den Mietwagentarif ein „Mietwagenrisiko“ nicht anwendet, ist seit dessen Entscheidung dazu bekannt. Allerdings gab es dort im Hinblick auf die Möglichkeiten zum Preisvergleich die Bemerkung „In diesem Zusammenhang kann es eine Rolle spielen, wie schnell der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug benötigt.“ (BGH, Urteil vom 19.05.2026, Az. VI ZR 67/25, Rz. 36, Abruf-Nr. 254518 ). Das hat das AG Kiel erkannt und konsequent auf einen Not- und Eilfall angewendet.