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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagenkosten für 18 Wochen bei WBW von 6.900 Euro

    | Kann der Geschädigte den Schaden nicht vorfinanzieren und ist der eintrittspflichtige Versicherer insoweit gewarnt, sind auch Mietwagenkosten von mehr als 12.000 Euro für 18 Wochen bei einem Wiederbeschaffungswert von 6.900 Euro erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. Das zeigt eine Entscheidung des LG Stade. |

     

    Das verunfallte Fahrzeug war finanziert, der Geschädigte war Alleinverdiener mit ca. 1.800 Euro netto, sein Dispokredit war mit 3.000 Euro nahezu ausgereizt. Da liegt es auf der Hand, dass er den Schaden nicht aus eigener Tasche finanzieren kann, zumal der Restwert nur 100 Euro betrug. Die Gegenseite als Linksabbieger hatte dem Geschädigten als Geradeausfahrer die Vorfahrt genommen. Trotz der klaren Sachlage meinte die Gegenseite, ein Mitverschulden von 50 Prozent begründen zu können. Deshalb hat sich das Ganze ewig hingezogen. Die Folge: Die Mietwagenkosten haben sich auf mehr als 12.000 Euro angehäuft. Der Versicherer muss sie erstatten (LG Stade, Urteil vom 26.09.2019, Az. 2 O 202/18, Abruf-Nr. 220215, rechtskräftig, eingesandt von Rechtsanwalt Volker Hellweg, Cadenberge).

     

    Wichtig | Aus dem Urteil geht abermals hervor, wie bedeutsam es ist, den Schädiger sofort zu warnen, wenn die Schadenbeseitigung durch den Geschädigten selbst auf finanzielle Hinderungsgründe stößt. Dass es rechtlich unproblematisch ist, wenn der Ausfallschaden den WBW übersteigt, hat schon der BGH entschieden (BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az. VI ZR 112/04, Abruf-Nr. 050823).