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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagenkosten auch ohne Ersatzbeschaffung

    | Kauft der Geschädigte nach dem Unfall mit Totalschaden kein anderes Fahrzeug, muss der Versicherer dennoch die Mietwagenkosten erstatten, wenn sich der Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug sinnvoll erklären lässt. Jedenfalls kann daraus nicht geschlossen werden, dass ein Nutzungswille fehle. Zu diesem Ergebnis gelangt das AG Bochum. |

     

    Der Geschädigte war ein älterer Herr, der durch den Unfall verunsichert war. Während der Mietwagennutzung bemerkte er, wie er im Straßenverkehr immer ängstlicher wurde. Also hat er nach Rücksprache mit einem Arzt das Autofahren aufgegeben. Dennoch hat allein die Nutzung des Mietwagens gezeigt, dass der Geschädigte einen Nutzungswillen hatte (AG Bochum, Urteil vom 19.11.2020, Az. 45 C 139/20, Abruf-Nr. 219355, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Mayer, Sprockhövel)

     

    Es kann die unterschiedlichsten Gründe haben, warum jemand kein Ersatzfahrzeug kauft. Nur ein Beispiel: Im nächsten Monat tritt der Geschädigte eine neue Arbeitsstelle an, die er anders als die bisherige ohne Auto erreicht. Bis zum Monatsende muss er aber noch täglich den weiten Weg fahren. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Der Ersatzkauf beweist typisierend den Nutzungswillen. Und ohne Ersatzkauf muss der Geschädigte den Nutzungswillen eben anderweitig beweisen.