04.05.2016 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung trotz Verletzung
Eine HWS-Distorsion, eine Gesichtsprellung und eine Knieprellung hindern nicht daran, Auto zu fahren. Also schuldet der Schädiger trotz dieser Verletzungen den Ausfallschaden, entschied das AG Stuttgart.
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