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  • 01.03.2017 · Nachricht · Ausfallschaden

    Kosten für Miet-Taxi dürfen entgangenen Gewinn übersteigen

    Bei der unfallbedingten Beschädigung eines Taxis kann der Taxiunternehmer nicht nur den wegen des Fahrzeugausfalls entgangenen Gewinn als Schaden geltend machen. Er kann auch die Kosten für ein Miet-Taxi, die den hypothetisch entgangenen Gewinn übersteigen, ersetzt verlangen, weil die Gefahr besteht, dass Kunden, die nicht bedient werden, dauerhaft zur Konkurrenz wechseln, entschied das LG Nürnberg-Fürth.