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  • 01.03.2017 · Nachricht · Ausfallschaden

    Kosten für Miet-Taxi dürfen entgangenen Gewinn übersteigen

    | Bei der unfallbedingten Beschädigung eines Taxis kann der Taxiunternehmer nicht nur den wegen des Fahrzeugausfalls entgangenen Gewinn als Schaden geltend machen. Er kann auch die Kosten für ein Miet-Taxi, die den hypothetisch entgangenen Gewinn übersteigen, ersetzt verlangen, weil die Gefahr besteht, dass Kunden, die nicht bedient werden, dauerhaft zur Konkurrenz wechseln, entschied das LG Nürnberg-Fürth. |