26.07.2017 · Nachricht · Ausfallschaden
Keine Pflicht, bei Verzögerungen die Vollkasko zu nehmen
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zur Vermeidung eines großen Ausfallschadens, seien es Mietwagenkosten, sei es Nutzungsausfallentschädigung, auf seine Vollkaskoversicherung auszuweichen. Das OLG Naumburg korrigiert damit seine bisherige Ansicht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig