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  • 26.07.2017 · Nachricht · Ausfallschaden

    Keine Pflicht, bei Verzögerungen die Vollkasko zu nehmen

    Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zur Vermeidung eines großen Ausfallschadens, seien es Mietwagenkosten, sei es Nutzungsausfallentschädigung, auf seine Vollkaskoversicherung auszuweichen. Das OLG Naumburg korrigiert damit seine bisherige Ansicht.