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  • 23.12.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Kein Warnhinweis – auf Mietwagenkosten sitzengeblieben

    | Bekommt der Geschädigte mangels eigener Liquidität den für den Totalschaden gekauften Ersatzwagen nicht übergeben und nutzt er deshalb weiter den Mietwagen, muss der eintrittspflichtige Versicherer für die dadurch erhöhten Mietwagenkosten nicht aufkommen, wenn der Geschädigte ihn nicht nach § 254 Abs. 2 BGB vor den erhöhten Kosten gewarnt hat (AG Daun, Urteil vom 9.7.2014, Az. 3 a C 405/13; Abruf-Nr. 143497 ). |